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AR-SVR 05/2024

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Dem Wortlaut des Gesetzes folgend besteht nur Anspruch auf den Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung, wenn die Assistenzperson bei einer natürlichen – und nicht bei einer juristischen Person – angestellt ist. Das Bundesgericht musste einen Fall beurteilen, bei dem die Assistenzperson einer handlungsunfähigen Versicherten bei der extra zu diesem Zweck gegründeten GmbH der Eltern angestellt war. Dr. iur. Martina Filippo kommentiert das Urteil und geht in ihrem Beitrag auf weitere Kritikpunkte im Zusammenhang mit dem Anspruch auf einen Assistenzbeitrag ein.

 

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