Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung
Am 11. Juni 2021 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung eröffnet.
An seiner Sitzung vom 14. April 2021 verabschiedete der Bundesrat die Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Die Verordnungsänderung soll per 1. Juni 2021 in Kraft treten.
Änderung der Verordnung 1 (ArGV 1) und Verordnung 2 (ArGV 2) zum Arbeitsgesetz
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 29. März 2021 im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zu Änderungen in den Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Juli 2021.
Parlament verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative
Am 19. März 2021 hat das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative "Für eine starke Pflege" verabschiedet, welcher ganz im Zeichen der sogenannten "Ausbildungsoffensive" steht.
Coronavirus: Änderungen und Referendum COVID-19-Gesetz
Das Parlament hat das Covid-19-Gesetz in der Frühjahressession zum zweiten Mal angepasst und somit auf die laufenden Entwicklungen der Corona-Krise reagiert. Zudem wurde am 2. März 2021 das Zustandekommen des Referendums gegen das Covid-19-Gesetz bestätigt.
Coronavirus: Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose
An seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. In dieser unterbreitet der Bundesrat dem Parlament unter anderem eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden Franken.
Zu Schluss der Wintersession konnte das Parlament die letzten Anpassungen am Covid-19-Gesetz regeln. Diese traten nach der Schlussabstimmung vom 18. Dezember 2020 in Kraft.
Krankenkassen müssen Kosten für Pflegematerial übernehmen
Das Parlament hat in seiner Schlussabstimmung am 18. Dezember 2020 entschieden, dass Krankenkassen künftig für Kosten von Pflegematerial aufkommen müssen. Unabhängig wo und von wem das Material verwendet wird.