Das Personaldossier und seine Tücken
Das Personaldossier und seine Tücken
Das Personaldossier und seine Tücken
Nicht selten weigern sich Arbeitgebende, Arbeitnehmenden (umfassende) Einsicht in das Personaldossier zu gewähren. Die Gründe können vielfältig sein. Die Arbeitnehmenden müssen den Prozessweg beschreiten, der bekanntlich viele Risiken birgt. Das Personaldossier enthält einerseits Informationen, die die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden berühren und demzufolge schützenswert sind. Andererseits wird das Personaldossier angelegt, damit die Arbeitgebenden ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Nicht selten haben die Arbeitgebenden selbst oder Dritte, Interessen an den Informationen. Der Ausgleich der involvierten Interessen gestaltet sich oft schwierig. Dazu trägt auch die aktuelle Rechtsprechung zur Strafbarkeit der Erteilung einer unvollständigen Auskunft bei, die nicht dafür sorgt, dass insbesondere die Arbeitgebenden ihre Interessen offenlegen müssen. Das wäre zentral, wenn die Interessen dialogisch ausgeglichen werden sollen. Der vorliegende Beitrag skizziert die arbeitsrechtlichen Herausforderungen mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch, die mit dem Personaldossier verknüpft sind. Die Regeln des neuen Datenschutzgesetzes beziehe ich in meine Überlegungen mit ein...
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