Umfassende Aufzeichnung der Arbeitszeit
Umfassende Aufzeichnung der Arbeitszeit
Umfassende Aufzeichnung der Arbeitszeit
Der EuGH hatte aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens der Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen Deutsche Bank SAE die Frage zu beurteilen, ob für die umfassende Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eine Bestimmung ins innerstaatliche Recht einzuführen ist, die Arbeitgeberinnen verpflichtet, Instrumente zur Messung der tatsächlichen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb zu schaffen sind. Die Frage ist vor dem Hintergrund von Richtlinie 2003/88/EG und weiteren Richtlinien zu beurteilen, welche die Festlegung von Höchstarbeitszeiten und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfolgen.
Der EuGH kommt zum Schluss, dass sich aus der Verpflichtung zur Festlegung von Höchstarbeitszeiten aus Richtlinie 2003/88/EG auch eine Pflicht der Mitgliedstaaten zum Erlass von Bestimmungen ergibt, welche die Einführung von Zeiterfassungssystemen vorsehen.
Als erstes stellt der EuGH fest, dass ohne ein Zeiterfassungssystem nicht sichergestellt ist –«es keine Garantie gibt» –, dass die in der genannten Richtlinie festgelegten zeitlichen Beschränkungen tatsächlich beachtet werden. Dadurch ist auch...
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