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Beweis von Überstunden im Geltungsbereich des L-GAV

Beweis von Überstunden im Geltungsbereich des L-GAV

Jurisprudence
Kollektives Arbeitsrecht

Beweis von Überstunden im Geltungsbereich des L-GAV

Der Beschwerdeführer (Arbeitnehmer) forderte eine Entschädigung in Zusammenhang mit Überstunden, Ruhetagen und Feiertagen in der Höhe von insgesamt CHF 21’852.50. Nachdem das erstinstanzliche Gericht und die Vorinstanz die Klage abgewiesen hatten, soweit darauf einzutreten war, gelangte der Arbeitnehmer mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. Er machte unter anderem geltend, die Vorinstanz habe durch ihre Auslegung von Art. 21 Abs. 4 des anwendbaren Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (nachfolgend: L-GAV) gegen Bundesrecht verstossen.

Das Bundesgericht wies die Klage ab, soweit darauf einzutreten war.

Art. 21 Abs. 4 L-GAV sieht vor, dass, wenn der Arbeitgeber seiner Buchführungspflicht betreffend die effektiven Arbeits- und Ruhezeiten (Arbeitszeitkontrolle) nicht nachkommt, eine Arbeitszeiterfassung oder eine Arbeitszeitkontrolle des Mitarbeiters im Streitfall als Beweismittel zugelassen wird. Nach Ansicht des Beschwerdeführers lasse sich durch eine teleologische, historische und systematische Auslegung feststellen, dass Art. 21 Abs. 4 L-GAV eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers einführe. Daher hätte die Vorinstanz...

iusnet AR-SVR 25.02.2025

 

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