Zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für Forderungen auf Überzeitentschädigung aus mehreren Jahren
Zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für Forderungen auf Überzeitentschädigung aus mehreren Jahren
Zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für Forderungen auf Überzeitentschädigung aus mehreren Jahren
Die Beschwerdegegnerin verlangte vor erster Instanz von der Beschwerdeführerin die Bezahlung von CHF 14'981.25 zuzüglich Zins, "unter Vorbehalt der Nachklage" für Überzeitentschädigung. Aus Sicht der Beschwerdegegnerin handelte es sich um eine Teilklage aus einer Gesamtforderung für die Überzeitentschädigung der Jahre 2014, 2015 und 2016 von insgesamt Fr. 51'850.--. Die Teilklage betraf einstweilen die Überzeitentschädigung aus dem Jahr 2016.
Mittels Widerklage verlangte die Beschwerdeführerin die gerichtliche Feststellung, dass "keine Entschädigung aus Überzeit" geschuldet sei. Sie habe ein Feststellungsinteresse, daran, dass die Gesamtforderung nicht bestehe, weil sie "im vollen Umfang des behaupteten (Gesamt-)Anspruchs in ihrer Privatrechtssphäre beeinträchtigt" worden sei. Die erste Instanz trat auf die Widerklage nicht ein und wies den Antrag auf Überweisung ins ordentliche Verfahren ab. Die dagegen erhobene Berufung bestätigte die Verfügung der ersten Instanz. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut, hebt das Urteil auf und weist die Sache an die Vorinstanz zurück (E. 3).
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