Trotz Berufsunfähigkeitsrente Arbeitsunfähigkeit nicht glaubhaft
Trotz Berufsunfähigkeitsrente Arbeitsunfähigkeit nicht glaubhaft
Jurisprudence
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Trotz Berufsunfähigkeitsrente Arbeitsunfähigkeit nicht glaubhaft
In einem Eheschutzverfahren war die Arbeitsunfähigkeit von A. umstritten. Gemäss dem Kantonsgericht Aargau kann A. aus dem Bezug der (deutschen) Berufsunfähigkeitsrente nichts zu ihren Gunsten ableiten, weil Voraussetzungen dieser Rente nicht bekannt sind (Sachverhalt).
A. hätte ihre Arbeitsunfähigkeit glaubhaft machen müssen. Das Bundesgericht schützte die Erwägung der Vorinstanz zur (deutschen) Berufsunfähigkeitsrente, weil der entsprechende Rentenentscheid im Juli 2017 ergangen sei und somit keine aktuellen Aussagen in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit von A. enthalte (E. 2.5).
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