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Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022

Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022

Législation
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung

Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022

Bundesrat Guy Parmelin hat am 29. November 2021, als Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022 bestätigt. 

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal des Jahres aktualisiert und beinhaltet alle Berufsarten, welche eine Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr aufweisen. Die Arbeitslosenquote wird dabei gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts der letzten zwölf Monate gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur des Bundesamt für Statistik (BFS) berechnet. Sie wird anschliessend in der Verordnung des WBF publiziert und gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres. 

Für das Jahr 2022 wurden zusätzlich fünf Berufsarten der Liste hinzugefügt, welche rund 213'000 Erwerbstätige beschäftigen. Die vollständige Liste ist unter www.arbeit.swiss einsehbar. 

iusNet AR-SVR 16.12.2021

 

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