Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständigen Erwerbstätigen
Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständigen Erwerbstätigen
Législation
Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständigen Erwerbstätigen
Am 21. Dezember 2022 eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren für das "Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständigen Erwerbstätigen".
Das Bundesgesetz sieht folgendes vor:
- Unselbständige erwerbstätige Steuerpflichtige sollen neu die Möglichkeit habe, Berufskosten in Form einer Pauschale in Abzug zu bringen.
- Berufskosten dürfen aber weiterhin anhand der effektiven Aufwendungen zum Abzug gebracht werden. In diesem Falle sind sämtliche Kosten nachzuweisen. Ein pauschaler Abzug der übrigen Berufskosten ist sodann ausgeschlossen.
- Bei den effektiven Kosten sind neu die notwendigen Kosten für die Berufsausübung mittels Telearbeit auch dann abzugsfähig, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Die Neuregelung soll für die direkte Bundessteuer sowie auch für die kantonalen Steuern gelten. Die Festsetzung der Betragshöhe wird weiterhin dem kantonalen Recht überlassen. Die Neureglung soll zudem bei der direkten Bundessteuer aufkommensneutral sein.
Die Vernehmlassungsfrist...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.