Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)
Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)
Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich enthalten spezielle Regelungen zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie zur Besteuerung von Telearbeit. Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Abkommen mit Italien anwendbar, während das Abkommen mit Frankreich sich noch in der Beratungsphase durch die Bundesversammlung befindet. Um diese Regeln korrekt anzuwenden, sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch bezüglich Lohndaten vor. Die Umsetzung dieses automatischen Informationsaustauschs erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Informationen zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese gesetzlichen Grundlagen werden durch das vorliegende Gesetzesprojekt geschaffen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 27. September 2024. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen.
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.