Änderung von Art. 11d der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Änderung von Art. 11d der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Législation
Arbeitsschutzrecht
Änderung von Art. 11d der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Die Änderung von Artikel 11d VUV betreffend die Anerkennung der eidgenössischen Berufsprüfung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ASGS) soll am 1. April 2018 in Kraft treten. Die Vernehmlassung wurde am 17. August 2017 eröffnet und läuft bis am 17. November 2017. Mittels einer Anpassung von Artikel 11d VUV können die Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung ASGS - nebst den Absolventinnen und Absolventen von durch das BAG anerkannten Weiterbildungskursen nach Eignungsverordnung - auch nach Artikel 11a VUV von den Betrieben beigezogen werden.
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