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Änderung ArGV 2: Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand (Art. 34a)

Änderung ArGV 2: Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand (Art. 34a)

Législation
Arbeitsschutzrecht

Änderung ArGV 2: Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand (Art. 34a)

Am 25. Mai 2021 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren zu den Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2). Diese Änderung betrifft den neuen Art. 34a ArGV2 welcher die Jahresarbeitszeit bzw. das Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand regeln soll.

Diese Änderung bildet die Umsetzung  der parlamentarischen Initiative "Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle" (pa.Iv. 16.414), welche 2016 von Alt-Ständerat Konrad Graber eingereicht wurde. Die Initiative verlangte eine Regelung auf Gesetzesstufe. Diese Idee genoss jedoch keine grosse Unterstützung, weshalb beschlossen wurde, eine Lösung auf Verorndungsstufe in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu suchen. Dieser Vorschlag wird nun im Vernehmlassungsverfahren den politischen Parteien, Dachverbänden, Kantonen und Gemeinden unterbreitet. ...

iusNet AR-SVR 25.06.2021

 

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