Auswirkungen von Telearbeit/Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext: Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2022
Auswirkungen von Telearbeit/Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext: Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2022
Auswirkungen von Telearbeit/Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext: Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2022
Infolge der Einschränkungen des Coronavirus galt bis zum 30. Juni 2022 die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens. Gemäss dieser Regelung unterliegt eine Person weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, auch wenn sie ihre Tätigkeit in Form von Homeoffice in ihrem Wohnland ausübt (z.B. Grenzgänger im Homeoffice). Aufgrund der Etablierung von Telearbeit in Europa, versuchte die Koordinierung der nationalen Systeme Rechnung zu tragen und verlängerte diese Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2022.
Ab 1. Januar 2023 soll die Unterstellungsregeln so ausgestaltet werden, dass ein gewisses Ausmass an Telearbeit im Wohnland geleistet werden kann, ohne dass die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert. Die genauere Umsetzung wird in den nächsten Monaten auf europäischer Ebene und zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten vorbereitet.
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