iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Gesetzgebung > Bund > Änderung Des Bundesgesetzes Über die Allgemeinverbindlicherklärung Von Gesamtarbeitsverträgen

Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Législation

Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Der Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) hat das Ziel die Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen» umzusetzen. 

Zur Umsetzung letzterer Motion sieht die Vorlage vor, dass jedem Arbeitgeber oder Arbeitnehmenden das Recht auf Einsicht in die Jahresrechnung der PK zusteht, wenn er einem allgemeinverbindlich erklärten GAV untersteht. 

Zwecks Umsetzung der Motion Ettlin sieht der Entwurf folgende Änderung des AVEG vor: Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen sollen auch dann allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn sie niedrigere Mindestlöhne festlegen als jene, die in kantonalen Gesetzen festgelegt sind. Nach dem Bundesrat widerspricht diese Änderung mehreren Prinzipien der schweizerischen Rechtsordnung, so beispielsweise dem Legalitätsprinzip und der...

iusNet AR-SVR 20.2.2024

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.