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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung von Arbeitnehmervertretern (4A_656/2016)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Berufliche Vorsorge
Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach die gegenüber einem Arbeitnehmervertreter ausgesprochene Kündigung nicht missbräuchlich ist, sofern sie nicht mit der Funktion als Arbeitnehmervertreter zusammenhängt. Dies trifft in Anlehnung an die im vorliegenden Fall anwendbare GAV-Bestimmung auch auf Arbeitnehmervertreter in Organen der Vorsorgeeinrichtung der Arbeitgeberin zu.
iusNet AR-SVR 20.10.2017

Missbräuchliche Kündigung wegen treuwidriger Vorgehensweise (4A_92/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Liste der Missbrauchsgründe in Art. 336 OR ist nicht abschliessend. Auch das über eine blosse Unkorrektheit hinausgehende Verhalten bei der Kündigung kann zur Missbräuchlichkeit führen. Eine während der Kündigungsfrist freigestellte und bei einer neuen Arbeitgeberin tätige Person hat Anspruch auf Entschädigung der Lohndifferenz.
iusNet AR-SVR 19.09.2017

Botschaft zur Revision des OR (Aktienrecht)

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Botschaft sieht diverse Vorschriften zu Vergütungen für Organe von Aktiengesellschaften vor, so z.B. das Verbot von Entschädigungen für Konkurrenzverbote, die nicht geschäftsmässig begründet sind. Die Gleichstellung der Geschlechter im Kader grosser börsenkotierten Gesellschaften soll mit Einführung von Richtwerten und eines Comply-or-explain-Ansatzes vorangetrieben werden.
iusNet AR-SVR 19.09.2017

Parlamentarische Initiative: Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423)

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern mit leitender Tätigkeit sowie von Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung, die bei der Organisation ihrer Arbeit und der Festlegung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten über grosse Autonomie verfügen, müssten gemäss neu vorgeschlagenem Art. 46a ArG nicht erfasst werden.
iusNet AR-SVR 25.09.2017

Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Die Initiative erachtet die Bestimmungen des ArG als zu starr und für den heutigen Dienstleistungssektor unpassend. Deshalb schlägt sie die Befreiung von gewissen Schutzvorschriften von leitenden Angestellten und ähnlich tätiger Beschäftigter vor, sofern diese Zustimmen. Zudem ist eine Flexibilisierung in der Betrachtung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei Jahresarbeitszeit vorgesehen, auch zur Rücksichtnahme auf persönliche Bedürfnissen nach Flexibilität der Arbeitnehmenden. Bei Einführung von Jahresarbeitszeit ist die Arbeitnehmervertretung zu konsultieren.
iusNet AR-SVR 25.09.2017

Auflösung eines Arbeitsvertrages im Profifussball (4A_318/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Das Tribunal Arbitral du Sport hat bei Beurteilung von Lohn- und Schadenersatzforderungen eines Profifussballers gegen seinen Fussballclub weder Treu und Glauben noch den Grundsatz pacta sunt servanda verletzt. Der Fussballer hatte geltend gemacht, den Arbeitsvertrag aus rechtmässigen Gründen aufgelöst zu haben.
iusNet AR-SVR 24.09.2017

Fristlose Kündigung nach unbezahltem Urlaub (4A_35/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Lehrerin war ab dem dritten Tag ihrer Festanstellung während dreier Monate schwangerschaftsbedingt vollumfänglich arbeitsunfähig. Sie bezog im Nachgang an den Mutterschaftsurlaub unbezahlten Urlaub. Zu dessen Beginn wurde ihr ordentlich gekündigt. Den Sitzungen für die Arbeitsgestaltung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses blieb sie fern, worauf ihr fristlos gekündigt wurde. Die Arbeitspflicht ist auch nach unbezahltem Urlaub und während ordentlicher Kündigungsfrist gegeben. Die fristlose Kündigung war vorliegend zulässig und kann deshalb nicht im Sinne von Art. 10 Abs. 1 GlG diskriminierend sein.
iusNet AR-SVR 21.09.2017

Wenn keine Subordination - kein Arbeitsvertrag (4A_10/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine doppelrelevante Tatsache, welche durch das Bundesgericht beurteilt wird. Massgebend für die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Auftrag ist das Vorliegen eines Subordinationsverhältnisses, und nicht die Bezeichnung der Parteien oder die Sozialversicherungsabzüge. Die tägliche Überprüfung der Tätigkeit durch den Verwaltungsratspräsidenten und Mehrheitsaktionär genügt nicht für die Qualifikation als Arbeitsvertrag.
iusNet AR-SVR 21.09.2017

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