In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass Art. 25a Abs. 5 KVG in der seit 1. Januar 2019 gültigen Fassung nicht rückwirkend auf bestehende Pflegeverhältnisse anwendbar ist.
Nach der Änderung des 19. Juni 2020 des Bundesgesetz über die Krankenversicherung betreffend der Zulassung von Leistungserbringern, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 4. November 2020 das Vernehmlassungsverfahren für die notwendigen Verordnungsänderungen eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum Freitag, 19. Februar 2021.
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens am 21. Oktober 2020
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde vom Bundesrat beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) als indirekten Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» durchzuführen. Es wurde am 21. Oktober 2020 eröffnet und endet am 4. Februar 2021.
Eröffnung der Vernehmlassung am 18. September 2020
Am 18. September 2020 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für Änderungen der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) eröffnet. Die Frist dauert bis zum 18. Dezember 2020.