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diskriminierende Nichtanstellung

Sexuelle Orientierung und das Verbot der direkten Diskriminierung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

8C_594/2018 (zur Publikation vorgesehen)

Vor dem Bundesgericht strittig war, ob eine direkte Geschlechterdiskriminierung gemäss Art. 3 Abs. 1 GlG (Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, Gleichstellungsgesetz, SR 151.1) durch die Nichtanstellung des Beschwerdeführers vorliegt und er gegebenenfalls einen Anspruch auf Entschädigung hat (Art. 5 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 GlG).
iusNet AR-SVR 01.05.2019