Der Bundesrat hat im Dezember 2014 den «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung betreuender und pflegender Angehöriger» verabschiedet. Die Betreuung und Pflege von Personen, die nicht durch das Gesundheitswesen übernommen wird, wird auch heute vielfach durch Familienangehörige oder nahestehende Personen wahrgenommen. Sind diese berufstätig, müssen meist unbezahlte Freitage für die Betreuung bezogen werden. Die Freistellung mit Lohnfortzahlung soll es zukünftig möglichst vielen Erwerbstätigen
erlauben, kurzzeitig und ohne Lohneinbusse Betreuungsaufgaben für ihre Angehörigen zu übernehmen. Der Kurzurlaubs ist für eine maximale Dauer von drei Tagen vorgesehen.