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PÄUSBONOG

Rentenrevision nach der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision (8C_174/2017)

Jurisprudence
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht äusserte sich zur Anwendbarkeit der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision, wenn die unklaren und die "erklärbaren" Beschwerde nicht auseinandergehalten werden können.
iusNet AR-SVR 21.02.2018