Behandlungskosten infolge einer extrauterinen Schwangerschaft («Eileiterschwangerschaft») vor der 13. Schwangerschaftswoche unterliegen der Kostenbeteiligung.
National- und Ständerat setzen auf die Eigenverantwortung und Kostenbeteiligung durch die Versicherten, d.h. auf höhere Franchisen mit dem Vorteil von niedrigeren Prämienkosten.