Das Bundesgericht musste sich mit einer Beweisverfügung befassen, welche im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens vom Arbeitsgericht erlassen worden war. Dabei ging es um die Frage, ob das strafrechtliche relevante Verhalten am vorherigen Arbeitsplatz für das neue Arbeitsverhältnis relevant ist. Rechtsanwältin lic. iur. Leena Kriegers-Tejura kommentiert das BGer-Urteil 4A_213/2022 vom 23. September 2022 und setzt sich mit den Offenbarungspflichten von Arbeitnehmenden im Bewerbungsverfahren auseinander.