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wesentliche Veränderung

Zur Voraussetzung der relevanten Gesundheitsverschlechterung bei Neuanmeldung zum Rentenbezug

Jurisprudence
Invalidenversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht im Zusammenhang mit einer Neuanmeldung zum Rentenbezug mit der Frage, ob – wie die Vorinstanz geurteilt hatte – eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitsschadens nachgewiesen ist oder ob - mit der IV-Stelle - von einer unbeachtlichen anderen Beurteilung desselben Sachverhalts auszugehen sei.
iusNet AR-SVR 17.12.2018