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Werkstudierende

Unfallversicherungsrechtlicher Schutz von Werkstudierenden bleibt schwach

Jurisprudence
Unfallversicherung
Unechte Lücke bezüglich Werkstudierenden kann nicht geschlossen werden. Arbeitnehmerinnen, die wegen einer Weiterbildung einen geringeren versicherten Verdienst haben, fallen nicht unter Art. 24 Abs. 3 UVV. Diese Bestimmung ist ausschliesslich auf (Grund-)Auszubildende anzuwenden.
iusNet AR-SVR 31.01.2022