Ein Arbeitnehmer verlangte verschiedene Forderung aus Arbeitsvertrag von seiner ehemaligen Arbeitgeberin bzw. der Beschwerdeführerin, namentlich Lohn, Ferien- und Überzeitentschädigung, Spesen, Kinderzulagen u.a. Die Beschwerdeführerin bestritt ihre Lohnzahlungspflicht mit der Begründung, der Beschwerdegegner habe seine Arbeitsleistung nicht für sie, sondern für Drittpersonen erbracht.