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voraussichtlich bleibend

Zum Erfordernis der Dauerhaftigkeit im Hinblick auf den Anspruch auf Hilflosenentschädigung gemäss IVG

Jurisprudence
Invalidenversicherung

8C_299/2018 vom 29. November 2018 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob für die Entstehung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung neben der einjährigen Wartezeit auch die Variante 1 von aArt. 29 Abs. 1 IVG («bleibend erwerbsunfähig») analog massgeblich sei.
iusNet AR-SVR 18.01.2019