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Verwaltungsrat

Wenn keine Subordination - kein Arbeitsvertrag (4A_10/2017)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine doppelrelevante Tatsache, welche durch das Bundesgericht beurteilt wird. Massgebend für die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Auftrag ist das Vorliegen eines Subordinationsverhältnisses, und nicht die Bezeichnung der Parteien oder die Sozialversicherungsabzüge. Die tägliche Überprüfung der Tätigkeit durch den Verwaltungsratspräsidenten und Mehrheitsaktionär genügt nicht für die Qualifikation als Arbeitsvertrag.
iusNet AR-SVR 21.09.2017