Die Rahmenvereinbarung zur Verhinderung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge (RL 1999/70/EG) umfasst allgemein befristet beschäftigte Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, sind nicht gleichem Missbrauchspotential ausgesetzt, wie die von der Richtlinie angedachten Fälle.