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Verhalten gegenüber Arbeitskolleginnen

Entlassung eines problematischen Stadtangestellten

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Arbeitskollegen und Vorgesetzte eines Angestellten bei der Stadt Genf beklagten sich über sein unberechenbares und bedrohliches Verhalten. Seine Arbeitsleistungen hingegen waren genügend. Er selber beschwerte sich, dass er von einem Vorgesetzten sexuelle belästigt und gemobbt wurde. Organisatorische Massnahmen, um den Kontakt zu minimieren, führten auch nicht zu einer Besserung. Der Angestellte wurde schliesslich entlassen, wogegen er sich gerichtlich wehrte.
iusNet AR-SVR 17.05.2024