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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Revidiertes Gesetz und Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung treten per 1. Juli 2018 in Kraft

Législation
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das revidierte Bundesgesetz sowie die Verordnungsänderung beinhalten zwei neue Finanzhilfen zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Bund stellt dafür 100 Millionen Franken bereit.
iusNet AR-SVR 26.04.2018