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Untergang Konkurrenzverbot

Untergang des Konkurrenzverbotes bei Kündigungen ohne begründetem Anlass i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR (4D_29/2018)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Liegt kein Anlass zur begründeten Kündigung vor, geht das nachvertragliche Konkurrenzverbot gemäss Art. 340c Abs. 2 OR unter. Dass die vom Sachgericht gezogenen Schlüsse mit der eigenen Darstellung der beschwerdeführenden Partei nicht übereinstimmen, belegt keine Verletzung des Willkürverbots von Art. 9 BV. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 BV verlangt nicht, dass sich die Behörde mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt.
iusNet AR-SVR 26.07.2018