iusNet

Unfallversicherung

Keine UV-Deckung für Plattformmitarbeiter in Telearbeit

Jurisprudence
Unfallversicherung

8C_75/2024 (zur Publikation vorgesehen)

Der Beschwerdeführer erlitt einen Unfall während seiner Ferien im Ausland. Zunächst erbrachte seine Unfallversicherung und Beschwerdegegnerin Leistungen in Form von Heilbehandlung und Taggeld. Schliesslich verneinte sie nach weiteren Abklärungen ihre Leistungspflicht. Der Beschwerdeführer sei dem UVG nicht unterstellt, weil er nicht in der Schweiz beschäftigt gewesen sei.
iusNet AR-SVR 27.09.2024

UVG: Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente - Was geschieht nach Erreichen des Rentenalters?

Jurisprudence
Unfallversicherung
Das Bundesgericht befasst sich im Urteil mit der Auslegung des Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG. Die Bestimmung besagt, dass nach der Festsetzung der Rente dem Bezüger Pflegeleistungen und Kostenvergütungen gewährt werden, wenn er zur Erhaltung seiner verbleibenden Erwerbsfähigkeit dauernd der Behandlung und Pflege bedarf.
iusNet AR-SVR 02.11.2023

Taggelder für Arbeitnehmende aufgrund von Rückfällen oder Spätfolgen von Unfällen in der Jugend

Législation
Am 15. September 2023 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung eröffnet. Die Änderung betrifft die Bezahlung von Taggeldern bei Rückfällen oder Spätfolgen von Unfällen, die sich in der Jugend ereigneten.
AR-SVR 20.09.2023

Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung

Législation
Unfallversicherung

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 16. November 2022

Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) eröffnete im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung. Die Vernehmlassung endet am Donnerstag, 2. März 2023.
iusNet AR - SVR 17.11.2022

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht | Le point sur le droit des assurances sociales

Fachbeitrag
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1120