In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht klar, welche Anforderungen an die bundesrechtlichen Beweiswürdigungsregeln und den Untersuchungsgrundsatz zu stellen sind, wenn ein kantonales Gericht die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit im interdisziplinären Gerichtsgutachten nicht nachvollziehen kann.