Der EGMR setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Möglichkeit zur Einschränkung des Streikrechts für öffentlich-rechtliche Angestellte auch ein generelles Streikverbot für Bahnangestellte oder Zugführer enthält. In seiner Abwägung setzt er sich zudem mit der Spruchpraxis des Ausschusses für Gewerkschaftsfreiheit der ILO auseinander.
Die Annäherung des öffentlichen Personalrechts an das privatrechtliche Arbeitsverhältnis hat zur Verstärkung des Grundrechtsschutzes von öffentlich-rechtlich Angestellten geführt. Abgesehen von einem Kanton kennt keines der kantonalen Personalgesetze, die sich überhaupt mit dem Streikrecht auseinandersetzen, ein generelles Verbot für Pflegepersonal.