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Schwerwiegender Mangel

Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Die offensichtlich schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht durch Anhörung vor der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Eine Kündigung ist nach kantonalem Recht missbräuchlich, wenn eine adäquate Umplatzierung möglich ist.
iusNet AR-SVR 22.09.2017