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Pflichtleistung

Übernahme der Transportkosten des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) als Pflichtleistung nach KVG

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die Kosten für den Transport einer versicherten Person zu Dialysebehandlungen und ärztlichen Konsultationen im Zusammenhang mit einer Nierentransplantation im konkreten Fall von der Krankenversicherung im gesetzlichen Umfang als Pflichtleistung übernommen werden müssen.
iusNet AR-SVR 07.02.2020