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Nebenverdienst

Entschädigung für Grossratsmandat ist Nebenverdienst, nicht Zwischenverdienst

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Weil die Entschädigung für das Grossratsmandat als Nebenverdienst zu qualifizieren war, war sie nicht als Zwischenverdienst anzurechnen, weshalb kein Rückerstattungsanspruch bestand.
iusNet AR-SVR 23.01.2023