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Multiple Sklerose

Branchenspezifische Tabellenlöhnen bei der Invaliditätsbemessung

Jurisprudence
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden in 3er-Besetzung ergangenen Urteil mit der Frage, ob die Vorinstanz bei einer Person, die an multipler Sklerose erkrankt war, das Invalideneinkommen richtigerweise aufgrund eines branchenspezifischen Tabellenlohnes ermittelt hatte.
iusNet AR-SVR 24.11.2018