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Mitwirkungsrecht

Missachtung der Mitwirkungsrechte bei Kündigung der Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung

Éclairages
Berufliche Vorsorge
Das Bundesgericht hat kürzlich eine zentrale Frage im Bereich der Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmenden geklärt. Die Zustimmung des Personals zur Kündigung einer Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung ist ein eigentliches Mitbestimmungsrecht. Sie erfordert eine aktive Einbindung der Arbeitnehmerseite, und zwar rechtzeitig vor dem Entscheid. Daher ist die Kündigung einer Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung ohne Zustimmung des Personals ungültig. Eine nachträgliche Zustimmung genügt nicht.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 27.07.2020

Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Pensionskasse

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge

9C_409/2019 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass Arbeitnehmern beim Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht zukommt.
iusNet AR-SVR 23.06.2020