Die gesundheitlichen, ökonomischen und sozialen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie werden uns wohl noch längere Zeit beschäftigen. Ein aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht bedeutendes Thema sind die gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus («Long Covid). Beobachtet werden dabei Folgen wie Fatigue (Müdigkeit), Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit oder Verlust des Geruchssinns. RA Dr. iur. Philipp Egli nimmt den Zustand «Long Covid» aus arbeits- und unfallversicherungsrechtlicher Perspektive unter die Lupe.