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Lehrabschluss

Nichtbestandene Lehrabschlussprüfung (VD.2017.80 (AG.2017.613))

Jurisprudence
Arbeitsgerichtsbarkeit
Ein Informatiker-Lehrling, der wegen nicht bestandener praktischer Lehrabschlussprüfung Rekurs einreicht und während sistiertem Rechtsmittelverfahren die Wiederholungsprüfung besteht, hat kein Rechtsschutzinteresse am Rekurs. Dies gilt auch, wenn er wegen der einjährigen Verschiebung seines Abschlusses in seinem beruflichen Fortkommen behindert wurde und finanzielle Einbussen erlitten hat.
iusNet AR-SVR 26.10.2017