Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Kosten für die Behandlung einer versicherten Person mit multiplem Myelom mit der Kombinationstherapie Darzalex/Revlimid/Dexamethason von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen sei.