Der Beschwerdeführer, der seit seinem 16. Altersjahr regelmässig Cannabis konsumierte, meldete sich bei der IV zum Leistungsbezug aufgrund von ADHS. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht verlangte die IV-Stelle eine stationäre psychiatrische Behandlung sowie einen Drogenabstinenznachweis. Er erhielt keine IV-Rente und erhob in der Folge Beschwerde dagegen.