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hierarchische Unterstellung

Hinwegsetzen über Vorgesetztenentscheid – Schwere Pflichtverletzung (A-2953/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Erachtet der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung als gegeben, ist die Kündigung unabhängig eines allfälligen Ausgangs des damit Zusammenhang stehenden Strafverfahrens rechtmässig. Das Nichtbeachten des Entscheids eines Vorgesetzten ist eine derartige Pflichtverletzung.
iusNet AR-SVR 25.02.2018