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hierarchische Unterstellung

Hinwegsetzen über Vorgesetztenentscheid – Schwere Pflichtverletzung (A-2953/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Massgebend für die Feststellung der hierarchischen Unterstellung sind sowohl die für den vorübergehenden Versetzungsentscheid zuständige Person sowie beispielsweise der tatsächliche Arbeitsplatz oder die Teilnahme an Mitarbeitergesprächen und Sitzungen
iusNet AR-SVR 25.02.2018