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Heimliche Aufzeichunug

Willensmängel bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, in welchem die Vorinstanz die Beschwerde eines ehemaligen Angestellten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) gegen den Entscheid der ETH-Beschwerdekommission wegen Willensmängeln abwies und den abgeschlossenen Aufhebungsvertrag als gültig erachtete.
iusNet AR-SVR 20.10.2019