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Geschäftsleiter (CEO)

Rechtliche Qualifizierung des Vertrages bei (teilweiser) wirtschaftlicher Identität zwischen der Aktiengesellschaft und der Geschäftsleitung (CEO)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
In diesem Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses zwischen einer juristischen Person bzw. ihren Organen und der Geschäftsleitung (CEO) auseinander, welcher gleichzeitig auch Gesellschafter war.
iusNet AR-SVR 07.06.2019