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fehlende Begründung

(Keine) Parteientschädigung an nicht anwaltlich vertretene Partei (9C_877/2017)

Jurisprudence
Ergänzungsleistungen
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 52 Abs. 3 ATSG die Zusprechung einer Parteientschädigung auch unabhängig von einer Rechtsvertretung bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa besonderer Aufwendungen oder Schwierigkeiten, zulässt.
iusNet AR-SVR 22.06.2018