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Nun ist auch der zweite begründete Entscheid des Bundesgerichts zur Auszahlung des Lohns in Euro einsehbar (4A_215/2017). Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die nachträgliche Geltendmachung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, welche sich aus einer durch den Arbeitnehmer akzeptierten Vereinbarung ergibt, und die Berufung auf Art. 9 Anhang I FZA rechtsmissbräuchlich sind.