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Erholungszweck

Bezahlte Ferien (C-214/16)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Internationales Arbeitsrecht
Es ist unionsrechtswidrig, wenn sich die Arbeitgeberin weigert, dem Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlte Ferien zu gewähren und diese Gepflogenheit oder die dieser zugrunde liegenden Rechtsvorschriften dazu führen, dass er den Anspruch nicht auf den Zeitpunkt der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses übertragen kann. Die aufgeschobenen Ansprüche müssen in solchen Fällen unbegrenzt angesammelt werden können.
iusNet AR-SVR 14.12.2017