Am 28. April 2021 hat der Bundesrat die Botschaft sowie den Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) verabschiedet. Die Revision sieht unter anderem vor, dass die Entsendenbetriebe aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Zukunft zur Einhaltung der kantonalen Mindestlöhne verpflichtet sind.