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doppelrelevante Tatsachen

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Arbeitsvertrages

Jurisprudence
Arbeitsgerichtsbarkeit
Die These, es läge ein Arbeitsvertrag vor, konnte unmittelbar und zweifelsfrei widerlegt werden, weshalb die Klage vor dem Arbeitsgericht unzulässig war. Der Kläger versuchte in rechtsmissbräuchlicher Weise den vertraglich vereinbarten Gerichtsstand zu umgehen.
iusNet AR-SVR 18.05.2023